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Channel: Implantat - Rechtslupe
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Fehlerhafte Brustimplantate und der Schadensersatz

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Haben vor einer Operation keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass die Brustimplantate nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, kommt eine Haftung des Zertifizierers wegen der Nichtdurchführung unangekündigter Kontrollen nicht in Betracht. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verneint. Geklagt

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